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colorful Genossenschaften - Colorful Moments- Europa Initiative queeres Wohnen

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Team Colorful Moments
Genossenschaften

Genossenschaften für die LSBTIQ*  Communties
Genossenschaftsgründungen, z.B. für Schloss-Sharing, Wohngemeinschaftswohnen, Energie, Mobilität, Ärzte, Pflege,  Handwerk,  Produktion, Co/Working,  Workation, Art-Retreats und Landwirtschaft.
Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Selbstverwaltung, Kooperation: Genossenschaften gewinnen mit Blick auf den aktuell viel diskutierten Wunsch nach Beteiligung an Relevanz. Der genossenschaftliche Ansatz, das Unternehmen in die Hände der Mitglieder zu geben, bildet darüber hinaus eine Möglichkeit, den sozialen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen, die mit der Digitalisierung und der aktuellen Wirtschaftsentwicklung einhergehen. Die Genossenschaft gilt als Instrument für eine inklusiv gestaltete und demokratische Wirtschaft. Über digitale Genossenschaften können diese Prinzipien auch in der digitalen Ökonomie verankert werden.
*LSBTIQ  dienen als Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen.
Farm-House
Die Europäische Genossenschaft:  Societas Cooperativa Europaea ( SCE)
Wesen und Zweck
Die SCE ist ausgestaltet als eine Rechtsform des Genossenschaftsrechts. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der in der Satzung festgelegte Sitz einer SCE muss in einem Mitgliedstaat der EG oder EWR liegen.
Die SCE bildet das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten.
Der Zweck der SCE entspricht also dem jeder anderen Genossenschaft: Er besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und Mitgliederbedürfnissen.
Gründung
Eine SCE kann von mindestens fünf juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die ihren (Wohn-)sitz in zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des EWR haben. Ebenso kann eine bestehende Genossenschaft in eine SCE umgewandelt werden, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem Mitgliedsland des EWR hatte. Als dritte Möglichkeit gibt es die Gründung durch Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern.
Der Firma ist der Zusatz „SCE“ voran- oder nachzustellen. Sie trägt gegebenenfalls den Zusatz „mit beschränkter Haftung“.
Sie benötigt Gründungskapital von mindestens 30.000 Euro. Investierende Mitglieder sind zugelassen, Geschäftsanteile sind übertragbar bzw. verkäuflich.

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